unsere AGB

Stand: 12/07 Nummer

www.BLECHfix.de
Andre Rüthing
Op de Elg 53
22393 Hamburg

AGB

1. Geltungsbereich
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Vertragspartners als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

2. Angebot, Lieferung und Leistung
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht im Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, für die auch Textform ausreicht, erforderlich.

Nebenabreden und sonstige Abweichungen vom Vertragstext oder unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere Prospekte oder dem Besteller überlassene Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung dar, auch wenn sie auf DIN- und / oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die Produkte werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des gelieferten Produktes gegenüber dem bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Besteller nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.

Lieferzeitangaben und/oder -fristen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, annähernd und unverbindlich. Der Beginn vereinbarter und/oder zugesicherter Lieferzeiten setzt die vorherige Abklärung sämtlicher technischer Fragen sowie den rechtzeitigen Eingang von Zulieferungen bei uns voraus.

Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch in angemessener Frist geliefert wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Bei Sonderanfertigungen sind Mengentoleranzen (bis 50 Stück +/- 10% und ab 51 Stück +/- 5%) gestattet.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstanden Schaden einschließlich unserer Mehraufwendungen geltend zu machen, weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Höhere Gewalt, aber auch Streik oder Aussperrung bei uns oder unseren Zulieferern entbinden uns von der Einhaltung eingegangener Lieferverpflichtungen. Wir bleiben jedoch zur Nachlieferung nach Behebung des Hindernisses berechtigt.

Sollten wir wider Erwarten nicht oder nicht innerhalb zugesagter Fristen liefern, muss der Besteller uns gleichwohl eine angemessene Nachfrist nach § 286 I BGB von 30 Arbeitstagen setzen, bevor er weitere Rechte geltend machen kann.

3. Preise
Unsere Preise verstehen sich "ab Werk" bzw. ab unserem Auslieferungslager ausschließlich Verpackung und Transport zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gültiger gesetzlicher Höhe.

Der Mindestbestellwert beträgt pro Auftrag € 300,00 netto. Akzeptieren wir Aufträge unterhalb dieses Mindestbestellwertes wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 zzgl. Mehrwertsteuer fällig.

4. Verpackung und Versand
Die Verpackung der Ware erfolgt durch uns oder unseren Zulieferer im stabilen Pappkarton und/oder PE-Schutzhülle, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die anfallenden Kosten werden nach Aufwand bzw. wie vereinbart berechnet. Der Besteller ist verpflichtet, für sachgerechte Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Verpackung, außer Euro-Paletten, die unser Eigentum bleiben, nehmen wir nicht zurück.

5. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung geht auch bei frachtfreier Lieferung mit der Übergabe, beim Versandverkauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst mit der Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Besteller über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug ist oder sich Verladung oder Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögern. In diesem Fall geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Verlade- und Versandbereitschaft auf den Besteller über.

6. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Lieferungen unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Skonto wird nicht anerkannt. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist nur zulässig, wenn diese Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit uns. Ab Verzugsbeginn berechnen wir in jedem Falle die gesetzlichen Verzugszinsen, § 288 BGB. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

7. Gewährleistung
Der Besteller hat gelieferte Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Auslieferung auf Mängel zu untersuchen, ggf. einen Probebetrieb durchzuführen und uns Mängel schriftlich anzuzeigen. Sichtbare Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Offensichtliche Frachtschäden sind dem Frachtführer, dem Spediteur und/oder Auslieferer bei Auslieferung sofort mitzuteilen und ggf. bestätigen zu lassen.

Wir leisten Gewähr durch einmalige Nacherfüllung, die nach unserer Wahl durch Nachlieferung oder Nachbesserung erfolgen kann. Schlägt jedoch die Nacherfüllung fehl, bleibt dem Besteller das Recht vorbehalten, den Kaufpreis oder Werklohn zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten.

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit diese Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, durch die die technische Geeignetheit nicht beeinträchtigt wird, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel entstehen oder die aufgrund besonderer äußerer, nach dem Vertrag nicht vorausgesetzter Einflüsse entstehen. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so erlöschen insoweit Gewährleistungsansprüche.

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche / Sachmängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke und/oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt, in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels. Weitergehende oder andere Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

Insbesondere soweit wir anwendungstechnisch beraten, Auskünfte erteilen oder Empfehlungen geben, haften wir lediglich für grob fahrlässige oder vorsätzlich falsche Beratung.

8. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.

Soweit der Besteller Kaufmann bzw. Unternehmer iSd § 14 BGB ist, gilt jedoch:

Verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen unser Eigentum.

Der Besteller ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und zu veräußern, unter Einhaltung folgender Bestimmungen:

Die Befugnis des Bestellers im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, endet mit der Zahlungseinstellung des Bestellers oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Besteller nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache, die Verarbeitung wird für uns vorgenommen ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts unserer Eigentumsvorbehaltsware zum Gegenstand.

Der Besteller tritt seine Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab und zwar anteilig und insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt wird und wir hieran in Höhe ihres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Im letzten Fall steht uns an dieser Zession ein im Verhältnis zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu. Hat der Besteller die Forderungen im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretenden Forderungen gegen den Factor an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen unverzüglich Namen und Anschrift der Abnehmer sowie die Höhe der einzelnen einzuziehenden Forderungen, Rechnungsdatum usw. bekannt zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung zu gestatten. Der Besteller ist berechtigt und verpflichtet, die Forderung selbst einzuziehen, bis wir ihm eine andere Weisung erteilen.

Wir verpflichten uns, auf Wunsch des Bestellers, uns zustehende Sicherungsrechte insoweit freizugeben, als deren Wert die zu sichernde Forderung insgesamt um mehr als 10 % übersteigt.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts abweichendes ergibt, ist Erfüllungsort für beiderseitige Lieferungen und Leistungen Hamburg. Sofern der Besteller Kaufmann oder eine der in § 38 I ZPO genannten Institutionen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Hamburg.

10. Rechtswahl
Für unsere sämtlichen Rechtsbeziehungen zu unserem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder gleich aus welchem Rechtsgrund werden, so soll hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und der Verträge mit unserem Besteller nicht berührt sein, diese Verträge sollen vielmehr fortbestehen. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, die unwirksame oder nichtige Klausel durch eine Klausel zu ersetzen, die rechtlich und wirtschaftlich der unwirksamen oder nichtigen Klausel am nächsten kommt.

12. Datenspeicherung
Die uns im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung eines Vertrages übermittelten personenbezogenen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert und verarbeitet.